Haftpflichtversicherung: Schützt auch bei Schäden in der Mietwohnung
Im Jahr 2019 meldeten Versicherte in Deutschland 2,3 Millionen Schadensfälle an Versicherungsgesellschaften, die wiederum Ersatzleistungen in Höhe von 5,1 Milliarden Euro erbrachten. Eine kurze Unachtsamkeit, ein falscher Handgriff, eine Verkettung unglücklicher Umstände – und der Schaden ist entstanden. Vor allem zu Hause, wo wir viel Zeit verbringen, kann einiges kaputtgehen. Handelt es sich um einen Schaden an der Mietsache, also beispielsweise dem Parkettboden, der Badewanne oder der Einbauküche, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer Haftpflichtversicherung, die auch für Schäden in der Mietwohnung aufkommt.
Welche Schäden eine Haftpflichtversicherung abdeckt, ob Sie als Mieter haftpflichtversichert sein müssen, was Allmählichkeitsschäden sind, wann die Versicherung nicht greift und mehr erfahren Sie hier!