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Mit diesen Maßnahmen haben Sie mehr Geld für Ihre Lebenshaltungskosten
Gasspeicherumlage wird abgeschafft
Seit Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage. Damit entlastet die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Gaspreisen um mehr als 3 Milliarden Euro.
Was steckt dahinter?
Die Gasspeicherumlage wurde 2022 eingeführt, um die Kosten für das Befüllen der deutschen Gasspeicher während der Energiekrise fair auf alle Gaskunden zu verteilen. Sie war als temporäre Maßnahme gedacht, um die Sicherheit der Gasversorgung zu gewährleisten. Da die Versorgungslage inzwischen stabiler ist, entfällt diese Umlage ab 2026 komplett.
Wer bekommt es wie?
Alle Haushalte, die mit Gas heizen und einen entsprechenden Gasvertrag haben, profitieren automatisch von der Abschaffung der Gasspeicherumlage. Die Gasversorger sind verpflichtet, die entfallene Umlage direkt an die Endkunden weiterzugeben – ein gesonderter Antrag ist also nicht nötig. Die Entlastung zeigt sich automatisch auf der Jahresabrechnung bzw. den monatlichen Abschlagszahlungen.
Beispielrechnung: Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr sparen Haushalte durch den Wegfall der Gasspeicherumlage aktuell rund 58 Euro jährlich. Je nach individuellem Verbrauch kann die tatsächliche Ersparnis höher oder niedriger ausfallen.
Mehr erfahren: Abschaffung der Gasspeicherumlage | Bundesregierung
Pendlerpauschale dauerhaft erhöht
Zum 1. Januar 2026 wurde die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann nun also mehr Kosten für Sprit, Tickets oder Fahrgemeinschaften absetzen.
Was steckt dahinter?
Die Pendlerpauschale ist eine Steuervergünstigung für den einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Ab 2026 können für jeden Kilometer Arbeitsweg 38 Cent pro Tag abgesetzt werden – und das schon ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung entfällt, sodass auch bei kurzen Arbeitswegen eine höhere Erstattung möglich ist. Die Pauschale gilt unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.
Wer bekommt es wie?
Jede Person, die regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann die Pauschale in ihrer Steuererklärung angeben. Die Entlastung wirkt sich direkt auf die zu zahlende Einkommensteuer aus und erfolgt nach Eintragung der Angaben im Formular automatisch.
Beispielrechnung: Pendelt man an 220 Tagen jährlich jeweils 20 Kilometer zur Arbeit, ergibt das: 220 Tage x 20 km x 0,38 Euro = 1.672 Euro steuerlich absetzbar. Je nach Arbeitsweg und individuellen Umständen kann die Ersparnis noch höher ausfallen.
Wohngeld-Plus erhöht
Das Wohngeld-Plus wurde ab Januar 2026 durchschnittlich um rund 8 Prozent erhöht. Pro Haushalt sind das aktuell etwa 35 Euro mehr im Monat; das monatliche Wohngeld-Plus beträgt damit im Schnitt rund 435 Euro. Auch die Einkommensgrenzen und die anrechenbare Miete wurden weiter angehoben. Dadurch können noch mehr Haushalte Unterstützung beantragen, auch wenn sie zuvor knapp über der Bemessungsgrenze lagen.
Was steckt dahinter?
Seit Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes profitieren Millionen Haushalte mit niedrigem Einkommen von einem staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Durch die aktuellen Anpassungen wird der Empfängerkreis erneut erweitert. Ziel ist, betroffenen Haushalten wirksam zu helfen, die Miete zu stemmen und ihr Zuhause zu sichern.
Mehr erfahren: www.vonovia.de/mein-zuhause/wohngeldreform
Wer bekommt es wie?
Wohngeld-Plus steht Menschen zu, die arbeiten oder Rente beziehen, deren Einkommen aber nicht für den Lebensunterhalt reicht. Es kann nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa Bürgergeld, kombiniert werden. Den Antrag gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle oder online unter www.wohngeld.org/antrag. Für individuelle Beratung und die Berechnung der konkreten Höhe ist die jeweilige Wohngeldstelle zuständig.
Homeoffice-Pauschale
Auch 2026 bleibt die Homeoffice-Pauschale bestehen – und zwar in unveränderter Höhe. Das heißt: Für jeden Tag im Homeoffice können weiterhin 6 Euro von der Steuer abgesetzt werden, maximal für 210 Tage im Jahr. Auf diese Weise lässt sich die Arbeit von zu Hause steuerlich weiterhin spürbar entlasten.
Wer bekommt es wie?
Alle, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, können die Homeoffice-Pauschale in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen:
- Pro Homeoffice-Tag sind 6 Euro steuerlich absetzbar – egal, wo im Zuhause gearbeitet wird.
- Die Pauschale gilt für bis zu 210 Homeoffice-Tage im Jahr. Damit können maximal 1.260 Euro pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden.
- Benötigte Büroausstattung für den heimischen Arbeitsplatz (wie Schreibtisch, Stuhl oder technische Geräte), die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird, kann zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
So sorgt die Homeoffice-Pauschale auch 2026 dafür, dass sich Arbeiten von zu Hause steuerlich positiv auswirkt und am Ende des Jahres mehr Netto bleibt.
Deutschland-Ticket
Das Deutschlandticket kostet ab Januar 2026 monatlich 63 Euro. Obwohl der Preis im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen ist, bleibt es eine preiswerte Möglichkeit, bundesweit den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr zu nutzen.
Für viele Haushalte ist das Ticket weiterhin eine wichtige Entlastung, denn es bietet Planbarkeit bei den Mobilitätskosten und sorgt für einfache, flexible Mobilität – ohne teure Einzeltickets oder komplizierte Tarifzonen.
Bund und Länder unterstützen das Ticket weiterhin finanziell, damit es möglichst vielen Menschen zugänglich bleibt.
Wer bekommt es wie?
Das Deutschlandticket kann von allen Personen erworben werden und ist bei den örtlichen ÖPNV-Anbietern, online oder per App erhältlich. In einzelnen Bundesländern gibt es zum Teil zusätzliche Vergünstigungen oder Kombiangebote.
Strom wird günstiger
Durch einen staatlichen Zuschuss zu den Netzentgelten sinken seit Anfang 2026 die Kosten für Strom spürbar.
Was steckt dahinter?
Netzentgelte finanzieren Betrieb und Ausbau der Stromnetze und machen einen merklichen Teil des Strompreises aus. Um Haushalte finanziell zu entlasten, unterstützt der Staat seit 2026 die Netzentgelte mit einem Zuschuss. Das stabilisiert den Strompreis und sorgt für Planungssicherheit.
Wer bekommt es wie?
Der staatliche Zuschuss zu den Netzentgelten wird direkt von den Energieversorgern an die Kund:innen weitergegeben. Eine Antragstellung ist dafür nicht erforderlich – die Entlastung erfolgt automatisch über die monatlichen Abschläge oder die Jahresabrechnung.
Beispielrechnung: Für eine durchschnittliche Wohnung mit einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 3.500 Kilowattstunden bedeutet das eine Entlastung von rund 100 Euro im Jahr. Je nach individuellem Verbrauch kann die tatsächliche Ersparnis höher oder niedriger ausfallen.
Bürgergeld – Übernahme von Heizkosten
Heizkosten sind auch 2026 weiter gestiegen – und das kann Haushalte vor finanzielle Herausforderungen stellen. Wenn es schwierig wird, Nachzahlungen zu begleichen, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten durch das Bürgergeld. Auch Haushalte ohne dauerhaften Anspruch auf Sozialleistungen können im Einzelfall Hilfe erhalten.
Was steckt dahinter?
Das Jobcenter übernimmt bei Antragstellung die „angemessenen“ Heizkosten zusammen mit der Kaltmiete. Was als angemessen gilt, wird weiterhin jährlich über den bundesweiten Heizspiegel geprüft. So wird individuell geschaut, ob der eigene Verbrauch dem Durchschnitt entspricht.
Wer bekommt es wie?
Erwerbsfähige Personen wenden sich an ihr örtliches Jobcenter, Rentner:innen an das Sozialamt. Seit 2026 kann der Antrag auch digital über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden: www.arbeitsagentur.de.
Wichtig: Der Antrag sollte im selben Monat gestellt werden, in dem die Rechnung für die Nachzahlung eintrifft. Hier ist es also wichtig, schnell zu handeln!
Kinderzuschlag und Kindergeld
Das Kindergeld steigt ab Januar 2026 einheitlich für jedes Kind um vier Euro, die Beträge für den Kinderzuschlag und den Kindersofortzuschlag bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
- Das Kindergeld beträgt nun 259 Euro monatlich pro Kind (2025: 255 Euro). Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus.
- Der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag (KiZ) beträgt im Jahr 2026 weiterhin 297 Euro pro Kind und Monat.
- Der Kindersofortzuschlag beträgt 2026 weiterhin 25 Euro monatlich pro Kind.
Was steckt dahinter?
- Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Unterstützung für Familien und Alleinerziehende, deren Einkommen zwar ausreicht, aber nur knapp für alle Familienmitglieder reicht. Er hilft dabei, größere finanzielle Belastungen abzufedern und Kinderarmut zu vermeiden. Der Antrag dafür kann schriftlich oder einfach online bei der Familienkasse gestellt werden.
- Kindersofortzuschlag: Den Zuschlag erhalten Haushalte mit Kindern, die etwa Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Wer bekommt es wie?
- Wer die Leistungen bereits erhält, muss sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab sofort in der neuen Höhe ausgezahlt.
- Wer Kinderzuschlag oder Kindersofortzuschlag neu beantragen möchte, kann das mit dem Online-Services der Familienkasse bequem erledigen.
Abzug von Altersvorsorge-Aufwendungen
Auch 2026 können Ausgaben für die Altersvorsorge steuerlich voll abgesetzt werden. Die Höhe der maximal anrechenbaren Beträge bleibt dabei gegenüber dem Vorjahr unverändert: Für Ledige gilt ein Höchstbetrag von 29.344 Euro, für Verheiratete 58.688 Euro.
Was steckt dahinter?
Seit 2023 sind Beiträge zur Altersvorsorge – dazu gehören Pflichtbeiträge und freiwillige Einzahlungen zur gesetzlichen Rente sowie Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken – bis zu diesen Höchstbeträgen in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Das senkt die steuerliche Belastung und sorgt dafür, dass mehr Netto vom Brutto bleibt.
Wer bekommt es wie?
Alle, die Beiträge zur Altersvorsorge leisten und eine Einkommensteuererklärung abgeben, können diese Beträge in ihrer Steuererklärung angeben und so von der steuerlichen Entlastung profitieren.
Gasspeicherumlage wird abgeschafft
Seit Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage. Damit entlastet die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Gaspreisen um mehr als 3 Milliarden Euro.
Was steckt dahinter?
Die Gasspeicherumlage wurde 2022 eingeführt, um die Kosten für das Befüllen der deutschen Gasspeicher während der Energiekrise fair auf alle Gaskunden zu verteilen. Sie war als temporäre Maßnahme gedacht, um die Sicherheit der Gasversorgung zu gewährleisten. Da die Versorgungslage inzwischen stabiler ist, entfällt diese Umlage ab 2026 komplett.
Wer bekommt es wie?
Alle Haushalte, die mit Gas heizen und einen entsprechenden Gasvertrag haben, profitieren automatisch von der Abschaffung der Gasspeicherumlage. Die Gasversorger sind verpflichtet, die entfallene Umlage direkt an die Endkunden weiterzugeben – ein gesonderter Antrag ist also nicht nötig. Die Entlastung zeigt sich automatisch auf der Jahresabrechnung bzw. den monatlichen Abschlagszahlungen.
Beispielrechnung: Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr sparen Haushalte durch den Wegfall der Gasspeicherumlage aktuell rund 58 Euro jährlich. Je nach individuellem Verbrauch kann die tatsächliche Ersparnis höher oder niedriger ausfallen.
Mehr erfahren: Abschaffung der Gasspeicherumlage | Bundesregierung
Strom wird günstiger
Durch einen staatlichen Zuschuss zu den Netzentgelten sinken seit Anfang 2026 die Kosten für Strom spürbar.
Was steckt dahinter?
Netzentgelte finanzieren Betrieb und Ausbau der Stromnetze und machen einen merklichen Teil des Strompreises aus. Um Haushalte finanziell zu entlasten, unterstützt der Staat seit 2026 die Netzentgelte mit einem Zuschuss. Das stabilisiert den Strompreis und sorgt für Planungssicherheit.
Wer bekommt es wie?
Der staatliche Zuschuss zu den Netzentgelten wird direkt von den Energieversorgern an die Kund:innen weitergegeben. Eine Antragstellung ist dafür nicht erforderlich – die Entlastung erfolgt automatisch über die monatlichen Abschläge oder die Jahresabrechnung.
Beispielrechnung: Für eine durchschnittliche Wohnung mit einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 3.500 Kilowattstunden bedeutet das eine Entlastung von rund 100 Euro im Jahr. Je nach individuellem Verbrauch kann die tatsächliche Ersparnis höher oder niedriger ausfallen.
Pendlerpauschale dauerhaft erhöht
Zum 1. Januar 2026 wurde die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann nun also mehr Kosten für Sprit, Tickets oder Fahrgemeinschaften absetzen.
Was steckt dahinter?
Die Pendlerpauschale ist eine Steuervergünstigung für den einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Ab 2026 können für jeden Kilometer Arbeitsweg 38 Cent pro Tag abgesetzt werden – und das schon ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung entfällt, sodass auch bei kurzen Arbeitswegen eine höhere Erstattung möglich ist. Die Pauschale gilt unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.
Wer bekommt es wie?
Jede Person, die regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann die Pauschale in ihrer Steuererklärung angeben. Die Entlastung wirkt sich direkt auf die zu zahlende Einkommensteuer aus und erfolgt nach Eintragung der Angaben im Formular automatisch.
Beispielrechnung: Pendelt man an 220 Tagen jährlich jeweils 20 Kilometer zur Arbeit, ergibt das: 220 Tage x 20 km x 0,38 Euro = 1.672 Euro steuerlich absetzbar. Je nach Arbeitsweg und individuellen Umständen kann die Ersparnis noch höher ausfallen.
Bürgergeld – Übernahme von Heizkosten
Heizkosten sind auch 2026 weiter gestiegen – und das kann Haushalte vor finanzielle Herausforderungen stellen. Wenn es schwierig wird, Nachzahlungen zu begleichen, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten durch das Bürgergeld. Auch Haushalte ohne dauerhaften Anspruch auf Sozialleistungen können im Einzelfall Hilfe erhalten.
Was steckt dahinter?
Das Jobcenter übernimmt bei Antragstellung die „angemessenen“ Heizkosten zusammen mit der Kaltmiete. Was als angemessen gilt, wird weiterhin jährlich über den bundesweiten Heizspiegel geprüft. So wird individuell geschaut, ob der eigene Verbrauch dem Durchschnitt entspricht.
Wer bekommt es wie?
Erwerbsfähige Personen wenden sich an ihr örtliches Jobcenter, Rentner:innen an das Sozialamt. Seit 2026 kann der Antrag auch digital über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden: www.arbeitsagentur.de.
Wichtig: Der Antrag sollte im selben Monat gestellt werden, in dem die Rechnung für die Nachzahlung eintrifft. Hier ist es also wichtig, schnell zu handeln!
Wohngeld-Plus erhöht
Das Wohngeld-Plus wurde ab Januar 2026 durchschnittlich um rund 8 Prozent erhöht. Pro Haushalt sind das aktuell etwa 35 Euro mehr im Monat; das monatliche Wohngeld-Plus beträgt damit im Schnitt rund 435 Euro. Auch die Einkommensgrenzen und die anrechenbare Miete wurden weiter angehoben. Dadurch können noch mehr Haushalte Unterstützung beantragen, auch wenn sie zuvor knapp über der Bemessungsgrenze lagen.
Was steckt dahinter?
Seit Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes profitieren Millionen Haushalte mit niedrigem Einkommen von einem staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Durch die aktuellen Anpassungen wird der Empfängerkreis erneut erweitert. Ziel ist, betroffenen Haushalten wirksam zu helfen, die Miete zu stemmen und ihr Zuhause zu sichern.
Mehr erfahren: www.vonovia.de/mein-zuhause/wohngeldreform
Wer bekommt es wie?
Wohngeld-Plus steht Menschen zu, die arbeiten oder Rente beziehen, deren Einkommen aber nicht für den Lebensunterhalt reicht. Es kann nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa Bürgergeld, kombiniert werden. Den Antrag gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle oder online unter www.wohngeld.org/antrag. Für individuelle Beratung und die Berechnung der konkreten Höhe ist die jeweilige Wohngeldstelle zuständig.
Kinderzuschlag und Kindergeld
Das Kindergeld steigt ab Januar 2026 einheitlich für jedes Kind um vier Euro, die Beträge für den Kinderzuschlag und den Kindersofortzuschlag bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
- Das Kindergeld beträgt nun 259 Euro monatlich pro Kind (2025: 255 Euro). Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus.
- Der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag (KiZ) beträgt im Jahr 2026 weiterhin 297 Euro pro Kind und Monat.
- Der Kindersofortzuschlag beträgt 2026 weiterhin 25 Euro monatlich pro Kind.
Was steckt dahinter?
- Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Unterstützung für Familien und Alleinerziehende, deren Einkommen zwar ausreicht, aber nur knapp für alle Familienmitglieder reicht. Er hilft dabei, größere finanzielle Belastungen abzufedern und Kinderarmut zu vermeiden. Der Antrag dafür kann schriftlich oder einfach online bei der Familienkasse gestellt werden.
- Kindersofortzuschlag: Den Zuschlag erhalten Haushalte mit Kindern, die etwa Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Wer bekommt es wie?
- Wer die Leistungen bereits erhält, muss sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab sofort in der neuen Höhe ausgezahlt.
- Wer Kinderzuschlag oder Kindersofortzuschlag neu beantragen möchte, kann das mit dem Online-Services der Familienkasse bequem erledigen.
Homeoffice-Pauschale
Auch 2026 bleibt die Homeoffice-Pauschale bestehen – und zwar in unveränderter Höhe. Das heißt: Für jeden Tag im Homeoffice können weiterhin 6 Euro von der Steuer abgesetzt werden, maximal für 210 Tage im Jahr. Auf diese Weise lässt sich die Arbeit von zu Hause steuerlich weiterhin spürbar entlasten.
Wer bekommt es wie?
Alle, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, können die Homeoffice-Pauschale in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen:
- Pro Homeoffice-Tag sind 6 Euro steuerlich absetzbar – egal, wo im Zuhause gearbeitet wird.
- Die Pauschale gilt für bis zu 210 Homeoffice-Tage im Jahr. Damit können maximal 1.260 Euro pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden.
- Benötigte Büroausstattung für den heimischen Arbeitsplatz (wie Schreibtisch, Stuhl oder technische Geräte), die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird, kann zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
So sorgt die Homeoffice-Pauschale auch 2026 dafür, dass sich Arbeiten von zu Hause steuerlich positiv auswirkt und am Ende des Jahres mehr Netto bleibt.
Abzug von Altersvorsorge-Aufwendungen
Auch 2026 können Ausgaben für die Altersvorsorge steuerlich voll abgesetzt werden. Die Höhe der maximal anrechenbaren Beträge bleibt dabei gegenüber dem Vorjahr unverändert: Für Ledige gilt ein Höchstbetrag von 29.344 Euro, für Verheiratete 58.688 Euro.
Was steckt dahinter?
Seit 2023 sind Beiträge zur Altersvorsorge – dazu gehören Pflichtbeiträge und freiwillige Einzahlungen zur gesetzlichen Rente sowie Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken – bis zu diesen Höchstbeträgen in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Das senkt die steuerliche Belastung und sorgt dafür, dass mehr Netto vom Brutto bleibt.
Wer bekommt es wie?
Alle, die Beiträge zur Altersvorsorge leisten und eine Einkommensteuererklärung abgeben, können diese Beträge in ihrer Steuererklärung angeben und so von der steuerlichen Entlastung profitieren.
Deutschland-Ticket
Das Deutschlandticket kostet ab Januar 2026 monatlich 63 Euro. Obwohl der Preis im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen ist, bleibt es eine preiswerte Möglichkeit, bundesweit den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr zu nutzen.
Für viele Haushalte ist das Ticket weiterhin eine wichtige Entlastung, denn es bietet Planbarkeit bei den Mobilitätskosten und sorgt für einfache, flexible Mobilität – ohne teure Einzeltickets oder komplizierte Tarifzonen.
Bund und Länder unterstützen das Ticket weiterhin finanziell, damit es möglichst vielen Menschen zugänglich bleibt.
Wer bekommt es wie?
Das Deutschlandticket kann von allen Personen erworben werden und ist bei den örtlichen ÖPNV-Anbietern, online oder per App erhältlich. In einzelnen Bundesländern gibt es zum Teil zusätzliche Vergünstigungen oder Kombiangebote.
Wohngeld-Plus auch 2026 erhöht
Das Wohngeld-Plus ist ab Januar 2026 durchschnittlich um rund 8 Prozent erhöht worden. Pro Haushalt sind das aktuell etwa 35 Euro mehr im Monat; das monatliche Wohngeld-Plus beträgt damit im Schnitt rund 435 Euro. Auch die Einkommensgrenzen und die anrechenbare Miete wurden weiter angehoben. Dadurch können noch mehr Haushalte Unterstützung beantragen, auch wenn sie zuvor knapp über der Bemessungsgrenze lagen.
Das unternimmt Vonovia
Vonovia unterstützt Mieterinnen und Mieter mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen dabei, Energie und damit Kosten zu sparen. So zum Beispiel mit umweltfreundlichen und bezahlbaren Mieterstromkonzepten. Außerdem sollen die Gebäude durch energetische Modernisierungen energieeffizient werden.