Was umfasst die Nebenkostenabrechnung?
In der Nebenkostenabrechnung werden jährlich die angefallenen Betriebs- und Heizkosten abgerechnet. Zu den Betriebskosten zählen die sogenannten „kalten Kosten“ wie beispielsweise die Grundsteuer, Straßenreinigung, Wasserversorgung oder Versicherung. Die Heizkosten umfassen die „warmen Kosten“, die durch den Betrieb der Heizanlage und der Wassererwärmung entstehen.
Für die Nebenkosten leisten Sie eine monatliche Vorauszahlung. Am Ende einer Abrechnungsperiode, welche 12 Monate umfasst, werden alle umlagefähigen Kosten anteilig auf Sie verteilt. Da wir sämtliche Rechnungen von Lieferanten und Versorgern benötigen, kann die Erstellung der Abrechnung etwas Zeit in Anspruch nehmen. Gesetzlich haben wir für die Zustellung Ihrer Abrechnung ein Jahr Zeit. Aber seien Sie versichert, Sie werden Ihre Abrechnung selbstverständlich fristgemäß erhalten.
Haben Sie am Ende eines Abrechnungsjahres zu viel an Vorauszahlungen geleistet, erstatten wir Ihnen das Guthaben. Sind die entstandenen Kosten höher als Ihre Vorauszahlungen, ergibt sich für Sie eine Nachzahlung.
Bild rechts: Daniela Klüber, sie leitet den Bereich Objektbuchhaltung beim Kundenservice von Vonovia und ist seit 1999 im Unternehmen.
Welchen Einfluss hat die Energiekrise?
Durch die Energiekrise sind vor allem in den letzten Monaten die Kosten für Dienstleistungen und Brennstoffe enorm gestiegen. So sind auch die Nebenkosten für Wohnen von Preissteigerungen betroffen. Die Preiserhöhungen bereiten vielen Menschen Sorgen und stelle einige vor finanzielle Herausforderungen.
Seitens der Bundesregierung wurden daher verschiedene Entlastungspakete beschlossen:
- Zum einen erteilen Gas- und Fernwärmeversorger eine „Soforthilfe Dezember“, die sich an der Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022 orientiert. Die Gutschrift berücksichtigen wir direkt im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
- Zum anderen wurden die sogenannten befristeten „Energie- und Strompreisbremsen“ eingeführt. Hierbei wird der Gaspreis auf 12 Cent/kWh brutto und der Strompreis auf 40 Cent/kWh brutto für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs reduziert. Die Bremsen gelten zunächst für den Zeitraum März 2023 bis Dezember 2023. Die Kostenreduzierungen werden seitens der Versorger direkt bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
- Für nicht leitungsgebundene Energiearten können, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, zudem einmalige Härtefallhilfen beantragt werden. Die Antragsstellung übernehmen wir und leiten entsprechende Gutschriften an Sie weiter.
- Zusätzlich zu all den Maßnahmen wurde der Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme seit Oktober 2022 bis März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
Sie selbst haben auch die Möglichkeit Ihre Verbrauchskosten möglichst gering zu halten, um so Kosten zu sparen. Achten Sie stets auf ein nachhaltiges und energiebewusstes Heizverhalten.
Sollten Sie von einer hohen Nachzahlung betroffen sein, melden Sie sich bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Wir können zum Beispiel eine Ratenzahlung vereinbaren.
Alles rund um die Nebenkostenabrechnung
Woraus genau setzt sich die Summe der Nebenkosten zusammen? Wie hoch dürfen die Nebenkosten sein? Und haben Sie als Mieterin oder Mieter überhaupt einen Einfluss auf das Abrechnungsergebnis? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen!