Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren.
Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers bzw. als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gezahlt.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach drei Faktoren:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete und
- der Höhe des Gesamteinkommens.
Das Wohngeld für einen Haushalt berechnet sich nach einer gesetzlichen Formel, die diese Faktoren berücksichtigt.