Vertragsabschlüsse, Nachrichten und Dokumente im digitalen Postfach, Service-Chat mit KI-Assistent oder attraktive Zusatzangebote – mit der „Mein Vonovia“ App organisieren Sie alles rund um Ihr Zuhause zentral und übersichtlich.
Solarstrom – Ihr Strom vom eigenen Dach
Exklusiv & günstig: nur für Vonovia Mieterinnen und Mieter
Mit dem Solarstrom-Angebot von Vonovia Energie profitieren Sie von Strom aus einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Gebäude oder in Ihrem Wohnumfeld. So nutzen Sie ein Produkt, das auf lokal erzeugter Sonnenenergie basiert und speziell für Vonovia Mieterinnen und Mieter verfügbar ist.
Dabei verbinden wir lokale Stromerzeugung mit attraktiven Konditionen.
Mein Zuhause. Meine Energie. Mein Vonovia Solarstrom.
Solarstrom vom Gebäudedach
Strom von Ihrem Dach. Hier können Sie prüfen, ob Sie Solarstrom direkt von Ihrem Dach beziehen können.
Ihre Vorteile im Überblick
Sie sind bereits Kunde? Hier gelangen Sie zum Login-Bereich, um Ihren Vertrag zu verwalten.
Exklusives Angebot
Nur Sie als Vonovia Mieter profitieren von unserem Vonovia Solarstrom zu attraktiven Konditionen.
Rundumservice
Lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir übernehmen den Wechsel zu Vonovia Solarstrom – schnell und kostenlos.
Günstige Energie
Profitieren Sie von Solarstrom aus der Photovoltaikanlage auf Ihrem Gebäude und attraktiven Konditionen für Ihr Zuhause.
Alles im Blick
Ihren Energieverbrauch können Sie jederzeit im Vonovia Kundenportal einsehen und haben so Ihre Stromkosten im Griff.
Exklusives Angebot
Nur Sie als Vonovia Mieter profitieren von unserem Vonovia Solarstrom zu attraktiven Konditionen.
Günstige Energie
Profitieren Sie von Solarstrom aus der Photovoltaikanlage auf Ihrem Gebäude und attraktiven Konditionen für Ihr Zuhause.
Rundumservice
Lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir übernehmen den Wechsel zu Vonovia Solarstrom – schnell und kostenlos.
Alles im Blick
Ihren Energieverbrauch können Sie jederzeit im Vonovia Kundenportal einsehen und haben so Ihre Stromkosten im Griff.
100 % erneuerbare Energien*
Unser Solarstrom-Angebot verbindet lokal erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen mit einer ergänzenden Belieferung auf Basis erneuerbarer Energien.* Informationen zur Zusammensetzung des Stromprodukts finden Sie in der nachfolgenden Stromkennzeichnung.
* Gemäß Stromkennzeichnung und den für das Produkt eingesetzten Herkunftsnachweisen.
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zu Vertragsbestimmungen für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung (§ 41 Abs. 4 EnWG)
Vertragsdauer, Kündigung und Zahlungsweise
Die Vertragslaufzeit der Energielieferung durch die Vonovia Energie GmbH (kurz: Vonovia) richtet sich nach dem gewählten Tarif und der jeweils vertraglichen Vereinbarung. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer in Textform gekündigt wird. Danach kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Infos zu den aktuellen Tarifen erhalten Sie auf https://www.energie.vonovia.de oder telefonisch unter 0234 / 414 700 980. Bei Kostensteigerung sind Preisanpassungen möglich, bei Preissenkung verpflichtend. Nähere Informationen zum Thema Preisanpassung erhalten Sie in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die unter https://www.energie.vonovia.de abrufbar sind. Bei einer Preisanpassung kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle einer Kündigung wird die Vonovia Energie GmbH einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Nutzung der nach dem Versorgungsvertrag versorgten Nutzungseinheit beendet. Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte. Zahlungen sind per SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung möglich.
Haftung und Entschädigung
Die Vonovia Energie GmbH ist als Lieferantin bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Strom- und Gasversorgung von der Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Bei Versorgungsstörungen haftet der Netzbetreiber.
Schlichtungsstelle und Bundesnetzagentur
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden (§ 111 b EnWG). Voraussetzung dafür ist, dass die Vonovia Energie GmbH kontaktiert und innerhalb von 4 Wochen keine beiderseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Adresse lautet: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/27 57240-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de. Sollten Sie ein Verbraucher i. S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein und einen Schlichtungsantrag unter den erforderlichen Voraussetzungen bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. stellen, ist die Vonovia Energie GmbH zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Überdies stellt Ihnen der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung. Die Adresse lautet: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030/22480-500, E-Mail: verbraucherservice@bnetza.de. Darüber hinaus können Verbraucher eine internetgestützte Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen nutzen, die die Europäische Kommission zur Verfügung stellt: ec.europa.eu/consumers/odr.