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Frau entnimmt Briefe aus dem Briefkasten nach Umzug mit aktivem Nachsendeauftrag der Deutschen Post.
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Nachsendeauftrag: Wann beantragen, wie es funk­tioniert und was es kostet

Ein Nachsendeauftrag sorgt dafür, dass Post bei einem Umzug, einem längeren Urlaub oder einer vorübergehenden Adressänderung zuverlässig ankommt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann und wie Sie den Nachsendeauftrag beantragen, was er kostet und was bei Sonderfällen wie Urlaub oder Nachsendung ins Ausland zu beachten ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beantragen Sie den Nachsendeauftrag spätestens 5 Werktage vor dem gewünschten Startdatum, empfohlen wird ein Vorlauf von mindestens einer Woche.
  • Den Auftrag können Sie online, in einer Postfiliale oder an einer Poststation beantragen. Die Online-Beantragung ist die günstigere Option.
  • Der Nachsendeauftrag gilt nur für die namentlich eingetragenen Personen. Alle Personen des Haushalts sollten direkt beim Antrag eingetragen werden (maximal 12 Personen).
  • Die Laufzeit beträgt 6 Monate, bei vorübergehender Abwesenheit mindestens 14 Tage. Der Auftrag endet automatisch und muss nicht gekündigt werden.
  • Pakete und Sendungen anderer Zustelldienste werden nicht nachgesendet.
  • Wer die Mindestvorlaufzeit verpasst hat, kann gegen Aufpreis den Eilauftrag dazubuchen.
     

Wann sollten Sie den Nachsendeauftrag beantragen?

Der richtige Zeitpunkt für die Beantragung ist entscheidend, damit vom ersten Tag in der neuen Wohnung an keine Post verloren geht. Wer zu spät handelt, riskiert Lücken, die sich im Nachhinein nicht mehr schließen lassen.

Wichtig: Beantragen Sie den Nachsendeauftrag möglichst direkt bei der Deutschen Post. Drittanbieter verlangen häufig deutlich höhere Gebühren.

Mindestfrist und empfohlener Vorlauf

Die Deutsche Post benötigt eine Mindestvorlaufzeit von 5 Werktagen vor dem gewünschten Startdatum. In der Praxis empfiehlt sich ein Vorlauf von mindestens einer Woche, um Verzögerungen sicher auszuschließen.

Was passiert bei zu früher oder zu später Beantragung?

Wer den Nachsendeauftrag zu früh beantragt, hat nichts zu befürchten. Das Startdatum lässt sich frei wählen, sodass die Weiterleitung genau dann beginnt, wenn sie gebraucht wird.

Wer zu spät handelt, riskiert dagegen, dass Post in der Zwischenzeit an die alte Adresse zugestellt wird und ihn nicht mehr erreicht. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Je länger die Beantragung hinausgezögert wird, desto größer ist das Risiko, wichtige Sendungen zu verpassen.
 

Briefkasten mit eingeworfener Post als Symbol für Startdatum und Laufzeit eines Nachsendeauftrags.
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Ab wann ist der Nachsendeauftrag gültig und wie lange läuft er?

Der Nachsendeauftrag wird ab dem von Ihnen gewählten Startdatum aktiv. Da die Deutsche Post eine Mindestvorlaufzeit von 5 Werktagen benötigt, kann das Startdatum frühestens 5 Werktage nach der Beantragung liegen.

Wer kurzfristig reagieren muss, kann gegen Aufpreis den Eilauftrag dazubuchen, mit dem der Service nach erfolgreicher Identifizierung im besten Fall am nächsten Werktag startet.

Die Laufzeit beträgt standardmäßig 6 Monate.

  • Bei vorübergehender Abwesenheit (mindestens 14 Tage) können Sie ein konkretes Enddatum angeben, ab dem Ihre Post wieder an die Ausgangsadresse zugestellt wird.
  • Beim Umzug empfiehlt es sich, die Laufzeit zu nutzen, um alle wichtigen Absender über die neue Adresse zu informieren. So ist die Umstellung abgeschlossen, bevor der Auftrag ausläuft.

Der Auftrag endet in beiden Fällen automatisch. Wer den Service darüber hinaus benötigt, beantragt rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Auftrag. Dabei gilt wieder die Mindestvorlaufzeit von 5 Werktagen.

Wie beantragen Sie einen Nachsendeauftrag oder eine Postumleitung?

Den Nachsendeauftrag können Sie online, in einer Postfiliale oder an einer Poststation beantragen. Die Online-Beantragung ist dabei die günstigste und bequemste Option.

Nachsendeauftrag online beantragen (empfohlen)

Rufen Sie den Nachsendeservice unter shop.deutschepost.de auf und folgen Sie diesen Schritten:

  1. Anlass wählen, zum Beispiel Umzug oder vorübergehende Abwesenheit
  2. Alte und neue Adresse eingeben
  3. Kontaktdaten angeben
  4. Alle Personen eintragen, für die die Nachsendung gelten soll
  5. Startdatum und ggf. Enddatum festlegen
  6. ggf. Eilauftrag oder andere Zusatzleistungen auswählen
  7. Bezahlung abschließen und Bestätigungsmail abwarten

Für die Beantragung ist eine Identifizierung notwendig, zum Beispiel über POSTIDENT.

Beantragung in der Filiale oder per Formular

Alternativ können Sie den Nachsendeauftrag auch persönlich in einer Postfiliale oder an einer Poststation beantragen. Füllen Sie dazu das entsprechende Formular aus. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit hier länger ausfallen kann als bei der Online-Beantragung.

Was kostet ein Nachsendeauftrag?

Die Kosten für den Nachsendeauftrag hängen davon ab, wo Sie den Auftrag erteilen.

Der Preis gilt unabhängig vom Anlass und auch bei kürzeren Laufzeiten, etwa bei vorübergehender Abwesenheit. Für Geschäftskunden gelten höhere Tarife.

Für Privatkunden gilt:

Online

31,90 €

Filiale oder Poststation

34,90 €

Hinweis: Preise und Konditionen können sich ändern. Aktuelle Tarife finden Sie immer direkt auf www.deutschepost.de.
Briefe und Einschreiben der Deutschen Post, die über einen Nachsendeauftrag weitergeleitet werden können.
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Welche Post wird nachgesendet? Briefe, Pakete und Ausnahmen

Nicht alle Sendungen werden vom Nachsendeauftrag der Deutschen Post erfasst. Es lohnt sich daher, vor dem Umzug genau zu prüfen, welche Art von Post Sie regelmäßig erhalten und ob der Nachsendeauftrag allein ausreicht.

Grundsätzlich nachgesendet werden Briefe, Einschreiben und bestimmte Zeitschriften bzw. Presseprodukte. Das deckt den Großteil der behördlichen Post, Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen und persönliche Korrespondenz ab.

Pakete sind vom Nachsendeauftrag ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Sendungen anderer Zustelldienste wie Hermes oder DPD, die teilweise einen eigenen Nachsendeservice anbieten. Wer regelmäßig Pakete erwartet, sollte die neue Adresse daher direkt bei den jeweiligen Shops oder Absendern aktualisieren.

Beim Versand ins Ausland oder bei bestimmten Sendungsarten können zusätzliche Einschränkungen gelten.

Sonderfälle: Umzug, Urlaub und Nachsendung ins Ausland

Der Nachsendeauftrag wird am häufigsten beim Umzug genutzt, ist aber nicht darauf beschränkt. Ob temporäre Abwesenheit, Auslandsaufenthalt oder verspätete Beantragung nach dem Einzug: Je nach Situation gibt es unterschiedliche Dinge zu beachten.

Nachsendeauftrag beim Umzug

Beim Umzug gehört der Nachsendeauftrag zu den Aufgaben, die noch vor dem Einzugstag erledigt sein sollten. Beantragen Sie ihn mindestens eine Woche vor dem Umzug, damit die Weiterleitung ab dem ersten Tag in der neuen Wohnung aktiv ist. So geht keine Post verloren, während Behörden und Unternehmen die neue Adresse noch nicht kennen. Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, die nach dem Einzug erfolgt, können Sie dann in Ruhe angehen.

Unser Tipp: Bei Vonovia finden Sie eine ausführliche Umzugs-Checkliste mit allen wichtigen Schritten rund um Ihren Umzug. Den Nachsendeauftrag finden Sie dort als festen Punkt in der Vorbereitung.

Nachsendeauftrag für den Urlaub

Wer längere Zeit abwesend ist und keine Post verpassen möchte, kann den Nachsendeauftrag auch für vorübergehende Abwesenheit nutzen. Der Unterschied zum Umzug: Sie geben ein konkretes Enddatum an, ab wann an Ihrer bisherigen Adresse wieder normal zugestellt werden soll. Die Mindestdauer beträgt 14 Tage, die maximale Laufzeit sechs Monate.

Für ein langes Wochenende oder eine kurze Reise lohnt sich der Aufwand daher nicht. Wer aber für mehrere Wochen verreist und wichtige Post erwartet, ist damit gut abgesichert.

Für kürzere Abwesenheiten kann es sinnvoller sein, eine Vertrauensperson zu bitten, die Post zwischenzeitlich entgegenzunehmen.

Nachsendeauftrag ins Ausland

Eine Nachsendung ins Ausland ist grundsätzlich möglich, aber mit höheren Kosten verbunden als die Weiterleitung innerhalb Deutschlands. Die Zustellzeiten fallen je nach Zielland deutlich länger aus. Dazu kommt, dass nicht alle Länder unterstützt werden und je nach Zielland besondere Bedingungen gelten können, beispielsweise zu Sendungsarten oder Zollvorschriften.

Wer längere Zeit im Ausland lebt oder arbeitet, sollte außerdem prüfen, ob eine dauerhafte Adressänderung sinnvoller als ein laufender Nachsendeauftrag ist.

Nachsendeauftrag nachträglich beantragen

Wer den Nachsendeauftrag erst nach dem Umzug beantragt, kann das jederzeit nachholen. Der Auftrag gilt jedoch nicht rückwirkend. Post, die in der Zwischenzeit an die alte Adresse zugestellt wurde, kann nicht mehr nachgesendet werden. Je länger die Beantragung hinausgezögert wird, desto größer ist das Risiko, wichtige Sendungen zu verpassen.

Haben Sie den Umzug bereits hinter sich und noch keinen Nachsendeauftrag gestellt, empfiehlt es sich, den Antrag so schnell wie möglich nachzuholen. Informieren Sie parallel wichtige Absender wie Arbeitgeber, Banken und Behörden direkt über Ihre neue Adresse, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Dokumente verloren gehen, bevor der Nachsendeauftrag aktiv ist.

Alle weiteren Schritte nach dem Einzug finden Sie hier bei Vonovia.

Nachsendeauftrag ändern, verlängern oder kündigen

Ein laufender Nachsendeauftrag lässt sich über den Kundenservice der Deutschen Post anpassen. Das gilt für Korrekturen bei der Adresse oder bei Personennamen.

Verlängern

Der Nachsendeauftrag endet automatisch nach Ablauf der Laufzeit. Wer den Service länger nutzen möchte, beantragt einfach einen neuen Auftrag. Damit dabei keine Lücke entsteht, sollte der neue Auftrag rechtzeitig vor Ablauf des laufenden gestellt werden. Es gilt wieder die Mindestvorlaufzeit von 5 Werktagen.

Kündigen

Eine ordentliche Kündigung ist nicht notwendig, da der Auftrag automatisch ausläuft. Wer ihn vorzeitig beenden möchte, kann ihn über den Kundenservice stornieren. Eine anteilige Rückerstattung ist dabei nur vor dem Auftragsstart möglich.

Erneut umziehen

Wer nach einem Umzug erneut umzieht, muss einen zusätzlichen Nachsendeauftrag von der neuen an die weitere Adresse beantragen. Der bestehende Auftrag läuft dabei weiter.

Was tun, wenn die Post nicht ankommt?

Nicht weitergeleitete Post hat meistens eine einfache Ursache. Mit diesen Schritten lässt sich das Problem in den meisten Fällen schnell eingrenzen.

Lässt sich das Problem so nicht lösen, hilft der Kundenservice der Deutschen Post weiter. Halten Sie dabei Ihre Auftragsnummer und das Startdatum bereit.
01

Bestätigung prüfen

Liegt eine Bestätigungsmail vor? Ohne Bestätigung ist der Auftrag möglicherweise nicht vollständig abgeschlossen.

Mehr anzeigen
03

Sendungsart prüfen

DHL-Pakete und -Päckchen sowie Sendungen anderer Zustelldienste werden vom Nachsendeauftrag der Deutschen Post nicht erfasst. Prüfen Sie, ob die ausbleibende Sendung überhaupt nachsendefähig ist.

Mehr anzeigen
02

Adresse und Startdatum kontrollieren

Sind alte und neue Adresse korrekt angegeben? Liegt das Startdatum bereits in der Vergangenheit? Fehler bei der Adresseingabe sind eine der häufigsten Ursachen für ausbleibende Post.

Mehr anzeigen
04

Status online einsehen

Den aktuellen Status Ihres Nachsendeauftrags können Sie jederzeit online über Ihr Kundenkonto bei der Deutschen Post einsehen.

Mehr anzeigen
01

Bestätigung prüfen

Liegt eine Bestätigungsmail vor? Ohne Bestätigung ist der Auftrag möglicherweise nicht vollständig abgeschlossen.

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02

Adresse und Startdatum kontrollieren

Sind alte und neue Adresse korrekt angegeben? Liegt das Startdatum bereits in der Vergangenheit? Fehler bei der Adresseingabe sind eine der häufigsten Ursachen für ausbleibende Post.

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03

Sendungsart prüfen

DHL-Pakete und -Päckchen sowie Sendungen anderer Zustelldienste werden vom Nachsendeauftrag der Deutschen Post nicht erfasst. Prüfen Sie, ob die ausbleibende Sendung überhaupt nachsendefähig ist.

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04

Status online einsehen

Den aktuellen Status Ihres Nachsendeauftrags können Sie jederzeit online über Ihr Kundenkonto bei der Deutschen Post einsehen.

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Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag

Nachsendeauftrag

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