Wie ist die Energieversorgung in Deutschland geregelt?
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Egal, welches Anliegen Sie haben, wir kümmern uns darum! Sie erreichen unseren Kundenservice unter 0234 414 700 000.
Mehr Informationen zum Kundenservice
(Rufen Sie uns jetzt kostenfrei an: Mo-Fr 7-20 Uhr und Sa 8-16 Uhr)
Oder Sie suchen eine Wohnung? Wir helfen Ihnen gern weiter! Unter dieser Service-Nummer sind wir für Sie da:
MSG
Mit CO2-freier Energie in die Zukunft: Das ermöglichen wir ab sofort allen Mieterinnen und Mietern von Vonovia. Unser zertifizierter Ökostrom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien. Aus Überzeugung bieten wir nur Ökostrom an und tragen so einen wichtigen Bestandteil zur Energiewende bei.
Wechseln Sie zu Grünstrom von Vonovia und lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft grün und nachhaltig gestalten!
Ihre Vorteile im Überblick:
1. Rufen Sie unsere Bestellstrecke auf.
2. Tragen Sie Ihre PLZ und Ihren Jährlichen Verbrauch in den Online-Rechner ein und klicken dann auf „Tarif berechnen“
Wenn Sie den Energievertag nicht über die Bestellstrecke abschließen möchten, können Sie auch gerne unseren Kundenservice anrufen und die Vertragsunterlagen per Post anfordern oder Sie schließen den Vertrag gleich telefonisch ab. Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, es ist der Weg in eine bessere Zukunft.
Die „Mein Vonovia“ App punktet durch Transparenz, einfache Self-Services und ganz neue Möglichkeiten, proaktiv zu kommunizieren. Stellen Sie z.B. einfach und schnell Anfragen an den Kundenservice, bleiben Sie mit dem Nachrichtenbereich immer auf dem Laufenden, verbinden Sie sich mit Ihrem Nachbar im Quartier, u.v.m.
Wenn Sie einen Grünstrom Vertrag abschließen (das geht auch in der App), können Sie im Energiebereich der App alle wichtigen Daten zu Ihrem Energievertrag verwalten. Papierkram? - Nein danke!
Die Stromkennzeichnung zeichnet uns aus. Wir gehen keine Kompromisse ein. Unsere Stromversorgung verursacht keine CO2-Emmissionen und keinen radioaktiven Abfall. Bei uns erhalten Sie 100 % erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis. Das ist der Weg in eine nachhaltige Zukunft.
Bei Umzug: Wenn Sie umziehen, haben Sie als Kunde in der Grundversorgung immer das Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Haben Sie einen Energievertrag mit einem Versorger Ihrer Wahl aktiv abgeschlossen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kündigungsfristen. Viele Stromanbieter bieten auch ein vertragliches Sonderkündigungsrecht für den Umzugsfall. Als Kunde von Vonovia steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bei Auszug mit entsprechenden Fristen zu.
Bei Preisanpassungen: Wenn Sie von Ihrem Versorger eine Preiserhöhung oder Preissenkung erhalten, haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht, bis zu dem Zeitpunkt an dem die Preisanpassung in Kraft tritt.
Bei Anbieterwechsel auf eigenen Wunsch: Möchten Sie Ihren Stromanbieter auf eigenen Wunsch wechseln, haben Sie als Kunde in der Grundversorgung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Haben Sie einen Energievertrag mit einem Versorger Ihrer Wahl aktiv abgeschlossen haben sie die Möglichkeit Ihren Anbieter mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer zu kündigen und nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat.
Für Sie als Mieter ergeben sich folgende Vorteile:
Die Zählernummer Ihres Stromzählers finden Sie auf der Vorderseite des Gerätes, oft in der Nähe eines Strichcodes.
Zudem finden Sie die Zählernummer auf Ihrer letzten Energierechnung oder auf der Ablesekarte. Neukunden finden die Zählernummer außerdem auf ihrem Wohnungsübergabeprotokoll.
Stromzähler:
Digitaler Stromzähler:
Allgemeine Informationen zu Vertragsbestimmungen für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung (§ 41 Abs. 4 EnWG):
Vertragsdauer, Kündigung und Zahlungsweise
Die Vertragslaufzeit der Energielieferung (Strom und Gas) durch die Vonovia Energie Service GmbH hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer in Textform gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Bei einer Preisanpassung kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bei Umzug kann innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Die Kündigung bedarf der Textform. Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte. Zahlungen sind per SEPA- Lastschriftverfahren oder Überweisung möglich.
Haftung und Entschädigung
Die Vonovia Energie Service GmbH ist als Lieferantin bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Strom- und Gasversorgung von der Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Bei Versorgungsstörungen haftet der Netzbetreiber.
Schlichtungsstelle und Bundesnetzagentur
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden (§ 111 b EnWG). Voraussetzung dafür ist, dass die Vonovia Energie Service GmbH kontaktiert und innerhalb von 4 Wochen keine beiderseitig zufrieden stellende Lösung gefunden wurde.
Die Adresse lautet: Schlichtungsstelle Energie e. V. Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/27 57240–0, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Sollten Sie ein Verbraucher i. S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein und einen Schlichtungsantrag unter den erforderlichen Voraussetzungen bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. stellen, ist die Vonovia Energie Service GmbH zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Überdies stellt Ihnen der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung. Die Adresse lautet:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030/22480-500, E-Mail: verbraucherservice@bnetza.de.
Darüber hinaus können Verbraucher eine internetgestützte Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen nutzen, die die Europäische Kommission zur Verfügung stellt: ec.europa.eu/consumers/odr/