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Das ändert sich ab 1. Juli für Kabel-TV-Nutzer

Die Kabel-TV-Gebühren werden ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet. Damit Sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV nutzen können, müssen Sie rechtzeitig einen eigenen Vertrag abschließen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

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Ihr Kabel-TV-Anschluss wird derzeit noch im Rahmen Ihres Mietverhältnisses bereitgestellt. Dafür hat Vonovia einen Sammelvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen. Die anfallenden Kosten für die Fernsehversorgung rechnet Vonovia bislang über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung ab. Die Gebührenumlage für Kabel-TV über die Mietnebenkosten hat die Bundesregierung mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) jedoch abgeschafft. Das neue Gesetz tritt ab 1. Juli 2024 in Kraft.

Konkret bedeutet das für Sie: Ab Juli 2024 wird Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz automatisch beendet. Die Gebühren für Ihren Kabel-TV-Empfang werden dann nicht mehr über Ihre Mietnebenkosten abgerechnet. Wenn Sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV nutzen möchten, müssen Sie für Ihre Wohnung rechtzeitig einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen.

So schließen Sie einen TV-Einzelnutzervertrag ab:

  1. Geben Sie in der untenstehenden Abfrage Ihre Adresse ein.
  2. Sie werden anschließend zu einem bei Ihnen vor Ort verfügbaren Anbieter weitergeleitet.
  3. Schließen Sie einen eigenen Vertrag ab.
  4. Schauen Sie wie gewohnt weiterhin Ihr TV-Programm.

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Hinweis: Sollten Sie Ihre Adresse nicht auswählen können, melden Sie sich bitte bei der extra für dieses Thema eingerichteten Sonderhotline:

Service-Nummer: +49 234 414 700 909
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

Allgemeine Information zum Telekommunikationsgesetz (TKG)

Am 01. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte damit den Breitbandausbau weiter beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken. Es verändert unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung.

  • Bisher:
    Vonovia hat mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über die Kabelfernsehversorgung in Ihrem Gebäude abgeschlossen. Damit erhalten Sie derzeit automatisch eine TV-Versorgung im Rahmen Ihres Mietverhältnisses, ohne selbst einen Vertrag abschließen zu müssen. Die Kosten dafür legt Vonovia auf die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung um.
  • Ab dem 01.07.2024:
    Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist diese Umlage der Kosten nicht mehr zulässig (bis spätestens 30.06.2024) und Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz wird automatisch beendet.

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