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Gaspreisbremse: gedeckelter Preis bis April 2024

Die Bundesregierung hat mit der im März 2023 beschlossenen Gaspreisbremse zwei konkrete Entlastungen für Gas- und Fernwärmekunden auf den Weg gebracht. Hier erhalten Sie Informationen darüber, was diese Regelungen für Sie als Mieterinnen und Mieter von Vonovia bedeuten.

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1. Gutschrift für Gas- und Fernwärmekunden

Als kurzfristige Maßnahme wurde beschlossen, dass die Gas- und Fernwärmeversorger ihren Kunden eine Gutschrift erteilen werden, die sich an der Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022 orientiert. Diese Gutschrift wird an Vonovia als Vermieter geleistet. Vonovia verrechnet diese automatisch in der nächsten Nebenkostenabrechnung, die Sie im Laufe des Jahres 2023 erhalten.

Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

2. Deckelung des Gas-/Wärmepreises

Als weitere Entlastung möchte die Bundesregierung den Gas- bzw. Wärmepreis im März rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu 80% des Vorjahresverbrauchs deckeln: Es ist vorgesehen, dass der gedeckelte Preis bei Gas 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde und bei Wärme 9,5 Cent (brutto) pro Kilowattstunde nicht übersteigen darf. Die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs werden zum aktuellen Markpreis berechnet.

Verbrauch reduzieren und Kosten sparen

Beide Maßnahmen werden helfen, den hohen Preisen entgegenzuwirken. Auch Sie können dazu beitragen: Indem Sie den Verbrauch reduzieren und damit Kosten senken. Auf der Internetseite vonovia.de/energiesparen finden Sie Energiespar-Tipps, die wirksam und einfach umzusetzen sind.

Zudem können Sie selber die Höhe der Vorauszahlung anpassen – und zwar jederzeit in der „Mein Vonovia“ App.

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„Mein Vonovia“ App

Sie möchten Ihre Vorauszahlung anpassen? Ganz einfach in der „Mein Vonovia“ App.

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Entlastungsmaßnahmen für unsere Grünstrom- und Gaskunden

Sie beziehen Gas und Strom direkt von Vonovia? Alle Informationen zur Dezember-Soforthilfe und darüber, wie die staatliche Entlastung für Sie greift, finden Sie unter folgendem Link.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten zum Thema Gaspreisbremse

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Wohngeldreform 2023

Am 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Erstmals werden damit auch die Heizkosten bezuschusst.