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Mieterjubiläum in Bochum
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Sozialmanagement

Wenn wir Quartiere weiterentwickeln und dabei Gebäude energetisch sanieren, dann trägt Vonovia den allergrößten Teil der Investition. Ein Teil der Modernisierungskosten legen wir auf unsere Mieterinnen und Mieter um – im Rahmen einer Mieterhöhung nach Abschluss der Modernisierung. Damit diese Mieterhöhung die Menschen nicht finanziell überfordert, sind mehrere gesetzliche Begrenzungen eingebaut.

Zusätzlich geht Vonovia besonders behutsam mit den Mieterinnen und Mietern vor: Niemand soll wegen einer Modernisierung die Wohnung verlieren. Wer also Sorge hat, die höhere Miete nach einer Modernisierung nicht bezahlen zu können, wendet sich an das Sozialmanagement. Im direkten Gespräch finden wir gemeinsam eine Lösung, damit unsere Mieterinnen und Mieter in ihrem Quartier wohnen bleiben können. Das gilt in besonderem Maß für unsere Mieterinnen und Mieter über 70.


Quartiersmanager Tilmann Essner mit Mieterin Anna Wittemann
Quartiersmanager Tilmann E. bei Mieterin Anna W. im Rahmen der Bewilligung ihres Härtefall Antrags.

Vorstellung des Härtefallmanagements

Die Modernisierung hat meine Mietkosten erhöht, das kann ich mir nicht leisten. Was kann ich tun?
 
Wenden Sie sich in diesem Fall per Telefon, E-Mail oder Brief an das Härtefallmanagement von Vonovia. Dieses wurde 2018 ins Leben gerufen, um Mieterinnen und Mieter vertrauensvoll zu betreuen und zu unterstützen. Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich dort um alle modernisierungsbedingten wirtschaftlichen sowie persönlichen Härten und prüfen individuell jeden eingereichten Härtefalleinwand.

Sind Sie beispielsweise von einer Heizungsmodernisierung oder einer energetischen Sanierung betroffen, haben Sie drei Monate vor Beginn der Maßnahme eine schriftliche Ankündigung von uns erhalten. In diesem Schreiben weist Vonovia darauf hin, dass Sie einen Härtefallantrag stellen können, wenn die Wohnung nach der Modernisierung für Sie zu teuer ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nur geringe Renteneinkünfte haben, Sozialhilfeempfänger oder alleinerziehend sind.

Nach Eingang Ihres Antrages führen wir beim Härtefallmanagement eine erste Prüfung durch. Dafür benötigen wir auch Ihre Einkommensnachweise. Anschließend geben wir Ihren Antrag an die jeweiligen Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager vor Ort weiter. Sie sind eigens für dieses Thema zuständig, halten den persönlichen Kontakt zu Ihnen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung, wie zum Beispiel einen Nachlass auf die Mieterhöhung.

Aber auch, wenn bei Ihnen im Gebäude beispielsweise die Fenster erneuert werden sollen und Sie selbst nicht mehr auf die Leiter steigen können, um die Gardinen abzuhängen, können Sie sich an das Härtefallmanagement der Vonovia wenden. Auch in diesem Fall unterstützen wir mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort.
Quartiersmanager Tilmann Essner mit Mieterin Anna Wittemann
Quartiersmanager Tilmann E. bei Mieterin Anna W. im Rahmen der Bewilligung ihres Härtefall Antrags.

Die Vorteile für unsere Mieterinnen und Mieter

Gleichberechtigung: Deutschlandweit gibt es im gesamten Konzern die gleiche Vorgehensweise bei Härtefällen.

Vertrauen: Unsere Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager vor Ort in den Regionen sind fester Ansprechpartner und nehmen persönlich Kontakt zu unseren Mieterinnen und Mieter auf.

Struktur: Strukturierte Antragsstellung bei Härtefalleinwände und Beschreibung der einzureichenden Unterlagen.
Kundenzufriedenheit: Die Mieterinnen und Mieter wissen, dass wir in Härtefallsituationen für sie da sind.

Soziale Entscheidungen: Jede Entscheidung wird mit Herz und Verstand getroffen. Unsere Mitarbeiter:innen gehen persönlich mit den Mieterinnen und Mieter ins Gespräch.

Sicherheit: Unsere Mieterinnen und Mieter haben die Sicherheit, nicht aufgrund einer Mieterhöhung ihre Wohnung zu verlieren.

Häufig gestellte Fragen:

Welche Unterlagen muss ich bei einem Antrag auf Härtefallbehandlung einreichen?

Es müssen sämtliche Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen eingereicht werden. Hierzu zählen z.B.: Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Minijobs, Bewilligungsbescheide zu ALG I, ALG II oder Sozialhilfe, Renten, Pensionen und Betriebsrenten, Kindergeld, Bafög etc.

Wann erhalte ich eine Entscheidung über einen Härtefall?

  1. Sofern uns alle prüfungsnotwendigen Unterlagen rechtzeitig vorliegen, erhalten Sie eine Entscheidung möglichst noch vor Baubeginn.
  2. In der Regel wird sich innerhalb von zwei Wochen unsere Quartiersmanagerin oder unser Quartiersmanager mit Ihnen in Verbindung setzen.

Welche Arten der Härte gibt es?

Wirtschaftliche Härte: Die Mieterin oder der Mieter kann sich aufgrund seiner Einkommensverhältnisse die Miete nach der Modernisierung § 559 BGB nicht mehr leisten.

Persönliche Härte: Die Mieterin oder der Mieter ist persönlich, körperlich oder gesundheitlich eingeschränkt und kann die Modernisierung nicht dulden.

Wirtschaftliche + persönliche Härte

  1. Die Mieterin oder der Mieter kann sich aufgrund seiner Einkommensverhältnisse die Miete nach der Modernisierung nicht mehr leisten.
  2. Die Mieterin oder der Mieter ist persönlich, körperlich oder gesundheitlich eingeschränkt und kann die Modernisierung nicht dulden.

Wie ist die Vorgehensweise bei einem Härtefall?

  1. Die Mieterin oder der Mieter stellt einen Antrag auf Härtefallbehandlung. Dies kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail geschehen.
  2. Die Mieterin oder der Mieter erhält einen Antrag auf Härtefallbehandlung mit der Bitte um Einreichung der Einkommensnachweise.
  3. Sobald alle notwendigen Einkommensnachweise vorliegen, setzt die Quartiersmanagerin oder der Quartiersmanager sich mit der Mieterin oder dem Mieter in Verbindung und vereinbart einen persönlichen Termin, um eine Lösung für den Härteeinwand zu finden.

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