Information zum Datenschutz für Immobilienkäufer und -innen
Sehr geehrter Käufer, sehr geehrte Käuferin,
wir teilen Ihnen mit, dass wir bei dem Verkauf einer Immobilie durch Gesetze rechtlich verpflichtet sind, bestimmte personenbezogene Daten des Käufers, über einen längeren Zeitraum zu speichern. So bestehen etwa Pflichten zur Aufbewahrung nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 147 Abgabenordnung (AO).
Mit Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden wir diese Daten löschen, ohne dass Sie uns dazu erneut auffordern müssen. Bei Immobilienkäufen beträgt die Aufbewahrungsfrist 30 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Immobilie in Ihren Besitz übergegangen ist.
Rückfragen bzw. Auskunftsersuche zu der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf richten Sie bitte an: datenschutz-transaktion@vonovia.de
Allgemeine Informationen zum Datenschutz können Sie jederzeit auf unserer Webseite unter „Datenschutz“ (vonovia.de/datenschutz) abrufen.