Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf! - Büro/Praxis mit vielen Möglichkeiten!

Überblick

  • Adresse Rudolf-Renner-Straße 39
    01159 Dresden OT Löbtau
  • Objekt-Nr. 82-1294770005
  • Art Büro/Praxis / Bürofläche / Miete
  • Kaltmiete 1300 €
  • Nebenkosten 562 €
  • Heizkosten Keine Angaben
  • Warmmiete 1862 €
  • Kaution 3900 €
  • Anzahl Zimmer 1
  • Anzahl Balkone 1
  • Verfügbar ab sofort

Details

  • Baujahr 1900
  • Heizungsart Fernwärme / Zentralheizung
  • Energieträger Fernwärme
  • Energiepassart BEDARF
  • gültig bis 21.02.2032
  • Endenergiebedarf 237 kWh/(m²*a)
  • mit Warmwasser Nein
  • Energieeffizienzklasse G
  • Ausstelldatum 21.02.2022

Beschreibung

Frau Manuela Butziger steht Ihnen gern für Fragen und zur Vereinbarung einer Besichtigung unter 0160 90661210 oder manuela.butziger@vonovia.de zur Verfügung.

Ausstattung

Balkon; Ausrichtung Freisitz: Süd; Bad mit Fenster; Einbauschränke; Zentralheizung; Fernwärme; Rollläden; Isolierverglasung; Mieterkeller; Fahrradabstellraum; Gegensprechanlage; Mehrfamilienhaus;

Objektlage

Die Gewerbefläche befindet sich im 1. OG einen Wohn- und Geschäftshauses und wurde bisher als Arztpraxis genutzt. Die sanitären Anlagen befinden sich auf halber Etage im Treppenhaus.

Sonstiges

Hinweise darüber, wie die Vonovia Ihre personenbezogenen Daten als Interessent verarbeitet, erhalten Sie unter www.vonovia.de/datenschutzinformation. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Mietverhandlungen sind ausschließlich über den benannten Ansprechpartner zu führen. Mietpreisänderungen bleiben vorbehalten. Buchen Sie rund um die Uhr online Ihren Besichtigungstermin unter www.vonovia.de. Baudenkmal: Gem. 16 Abs.5 der EnEV 2014 ist das Gebäude von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises befreit. Er liegt nicht vor.

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